Nicht nur im öffentlichen Bereich ist eine regelmässige Entnahme des Totholzes unerlässlich, auch im Privatgarten ist dies nicht nur sinnvoll, sondern spätestens dann dringend anzuraten, wenn der Baum in eine öffentliche Verkehrsfläche (Rad-, oder Fussweg, etc.) ragt. Schließlich unterliegt jeder Baumbesitzer der Verkehrssicherungspflicht, d.h. er wird u.U. für Schäden, verursacht durch seinen Baum, haftbar gemacht. |